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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Dirk Jordan benannt Heidemann & Jordan ist Unternehmer, Verkäufer
Leistungs- und Warenempfänger ist benannt Käufer, Kunde

Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Heidemann & Jordan, auch wenn im Rahmen einer Geschäftsbedingung eine besondere Auftragsbestätigung nicht erfolgt. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Vereinbarungen mit Mitarbeitern des Unternehmens sind nur wirksam, wenn sie vom Unternehmen schriftlich bestätigt wurden.

Der Verkauf von Waren und erbringen von Leistungen beschränkt sich ausschließlich auf den Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Dienstleistungen sind an unser Einsatzgebiet von ca. 100 km um unseren Standort beschränkt. Mietgeräte sind an das Einsatzgebiet der Dienstleistungen gebunden.

Verträge können ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen werden.

Wir behalten uns das Recht vor Aufträge ohne Angeben von Gründen abzulehnen. Die Nichtabgabe eines Angebotes gilt als Auftragsablehnung.

Wir behalten uns jederzeit und ohne Ankündigung das Recht vor, unsere AGB zu ergänzen oder abzuändern.

2. Allgemeine Verkaufsbedingungen


I. Angebot und Vertragsabschluss

Die vom Kunden schriftliche oder mündliche Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von 10 Werktagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist, die bestellte Ware zusenden oder die Serviceleistung erbringen.
Von uns erstellte Angebote sind nur in ihrer Gesamtheit gültig. Der Kunde erkennt mit seiner Bestellung unsere AGB an und ist verpflichtet die Bestellung abzunehmen. Sollte der Kunde nach Auftragserteilung den Auftrag stornieren, können die damit verbundenen Kosten und Zeiten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

II. Überlassene Unterlagen

An allen, im Zusammenhang mit der Auftragserteilung, dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von Abschnitt I annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

III. Preise und Zahlung

In unseren Preisen ohne Hinweis ist die Mehrwertsteuer enthalten. Bei Preisen auf Angeboten und Rechnungen wird der Nettopreis angegeben und die Mehrwertsteuer am Ende ausgewiesen und zugerechnet. Liefer-, Versand- und Verpackungskosten sind in unseren Preisen, wenn nicht anders angegeben, nicht halten.

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen.
Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Zur Durchsetzung unserer Forderungen und Ansprüche arbeiten wir mit dem Inkassounternehmen TECHINKASSO zusammen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

Löst im Geschäftsverkehr mit Unternehmern der Käufer einen Scheck oder Wechsel nicht ein, ist er mit einer Zahlung im Verzug, hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleich zu erachten sind, so werden sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer für bereits getätigte Lieferungen sofort fällig, auch wenn dafür ein Wechsel gegeben worden ist. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen der Wechsel besteht nicht. Weitere Lieferungen kann der Unternehmer von vorheriger Sicherheitsleistung oder Zug-um-Zug-Leistung des Kaufpreises abhängig machen. Wird die Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Treten beim Kunden Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, oder werden solche vor Vertragsabschluss vorhandenen Umstände dem Unternehmer nachträglich bekannt, so kann der Unternehmer die Lieferung von vorheriger Sicherheitsleistung oder Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug abhängig machen. Dies gilt auch, wenn der Käufer Wechsel gegeben hat. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen der Wechsel besteht nicht.

Im Falle eines SEPA-Lastschrifteneinzugs wird der Unternehmer den Kunden über den Betrag und das Datum, an dem die Lastschrift erfolgen wird, durch einen Hinweis auf der Rechnung informieren.
Der Kunde akzeptiert insoweit, dass die Frist für diese Vorabinformation nicht länger ist als die vereinbarte Zahlungsfrist, sodass die Lastschrift spätestens am Fälligkeitsdatum erfolgen kann. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Lastschrifteneinzug erfolgreich durchgeführt werden kann.

IV. Zusätzliche Kosten
Zusätzliche Kosten entstehen grundsätzlich nur dann, wenn die Installation des Gerätes nicht ohne weitere Aufwände (nicht am Gerät selbst) stattfinden kann. Bei den separat in Rechnung zu stellenden Aufwänden kann es sich zum einem um zur fachgerechten Montage notwendiges zusätzliches Material (z.B. Schlauchverlängerungen, Rückschlag- oder Eckventile, etc.) handeln, abhängig von den baulichen Voraussetzungen beim Käufer können jedoch für den Einbau im Rahmen der Installation zusätzliche Kosten für bauseitig notwendige Zusatzarbeiten entstehen, die nicht Bestandteil des Liefer- und Installationsservice sind.

Beispielhaft sind dies:
Bauliche Veränderungen jeglicher Art an Einbaumöbeln, die Anbringung von Inselhauben, die Anbringung von Downdraft-Systemen, Durchführung von Kernbohrungen, Verlegung zusätzlicher Steckdosen, Deckenabhängungen, sämtliche Holzarbeiten inkl. eines kompletten neuen Kochfeld-Ausschnittes. Arbeiten an Stein-, Acryl- oder Keramikplatten.

Sollten derartige Aufwände notwendig sein, um die fachgerechte Installation und Montage eines Stand- oder Einbaugerätes sicherzustellen oder weiteres Kleinmaterial benötigt werden, so wird der mit der Installation betraute Dienstleistungspartner den Kunden vor Beginn der Arbeiten über die möglicherweise entstehenden Zusatzkosten informieren. Nach Beauftragung werden die Arbeiten durch den Dienstleistungspartner ausgeführt und den Kunden separat durch und im Namen des Dienstleistungspartners in Rechnung gestellt.

Die Verlegung von Dampf-, Wasser- und Elektroanschlüssen sowie Wasserablauf gehören nicht zum Lieferprogramm. Notwendige Anschlüsse müssen unter Beachtung der geltenden Vorschriften vom Käufer selbst erstellt werden.
Höhere Gewalt, behördliche Auflagen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Transportmittelmangel und Brandschäden, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht. Der Unternehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns aus den o.g. Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht mehr zuzumuten ist. Eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Käufer ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

V. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

VI. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß Paragraf 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

VII. Gewährleistung und Mängelrüge
Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend,

Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Käufer und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Käufer nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

Der Käufer hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Die Gewährleistungsfrist bei Neugeräten ist Abhängig von den Vorgaben des jeweiligen Herstellers.
Bei gebrauchten Geräten und Ersatzteilen ist die Gewährleistung 6 Monate.

VIII. Lieferzeit

Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Der Kunde kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden, wegen eines Lieferverzuges, bleiben unberührt.

IX. Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


Hausanschrift

Heidemann & Jordan
Krughof 4
31840 Hessisch Oldendorf

Telefon: 0 50 42 - 52 72 00
Telefax: 0 50 42 - 52 72 33
Niederlassung

Heidemann & Jordan
Mönichhusen 36
32545 Bad Oeynhausen

Telefon: 0 57 31 - 95 95 9
Telefax: 0 57 31 - 96 45 4
Anfrage per E-Mail

Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot für Miele Neugeräte aber auch im Bedarfsfall für die passenden Miele Ersatzteile. Fragen Sie uns bitte unverbindlich per E-Mail an.

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